Welche Funkzeugnisse | Seefunkzeugnisse | Funklizenzen gibt es – hier ein Überblick
Binnenfunk | UBI
Um am Funkverkehr der Binnenschifffahrt teilzunehmen, ist das amtliche Funkzeugnis UBI nötig. (Abkürzung UBI = UKW Sprechfunkzeugnis für den BInnenschifffahrtsfunk).
Das Funkzeugnis ist international anerkannt und berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, obwohl die Frequenzen im Seefunk gleich sind.
Mindestalter ist 15 Jahre. Die Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Fragebogen; 22 von 130 Fragen und einer praktischen Prüfung. Für Inhaber des SRC oder LRC gibt es die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung; hierbei werden theoretische und praktische Kenntnisse in geringerem Umfang abgefragt.
Weitere Informationen: UBI-Funklizenz bei nautiCLUB
SRC | Short Range Certificate
Im Seefunk wird zwischen dem SRC und LRC unterschieden. Der LRC umfasst den Seefunk per UKW, Grenzwelle / Kurzwelle und Satellit, der SRC umfasst nur den Seefunk per UKW.
Der SRC ist Voraussetzung, um am Seefunk teilzunehmen und ist verpflichtend für den Schiffsführer, wenn eine UKW Seefunkanlage an Bord ist.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil, einem Übersetzungsteil und einem praktischen Teil.
Weitere Informationen: SRC-Funklizenz bei nautiCLUB – Bootsschule Düsseldorf
LRC | Long Range Certificate
Das LRC | Allgemeines Funkbetriebszeugnis ist eine amtliche Lizenz , die zum Betrieb einer UKW-, GW/KW- und Satellitenfunkanlage an Bord eines Schiffes berechtigt.
Der UKW Seefunk hat eine Reichweite von ca. 30sm. Wer plant, darüber hinaus zu fahren und dabei auf eine GW/KW- und/oder Satellitenfunkanlage setzt, muss ein LRC Funkzeugnis besitzen.
Die Prüfung umfasst die Elemente der SRC-Prüfung und zusätzlich eine theoretische und je eine praktische Prüfung am GW/KW- Gerät und am Satellitenfunkmodul.
Weitere Informationen: LRC-Funklizenz bei nautiCLUB – Bootsschule Düsseldorf
Solltet ihr darüber hinaus Fragen zu den angebotenen Funklizenzen haben, könnt ihr uns gerne hier eine Nachricht oder eine WhatsApp schreiben.